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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung der AGB 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten trotzdem die AGB der SWISSCAVE. Lieferungen, Leistungen und Angebote von SWISSCAVE erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von SWISSCAVE schriftlich bestätigt werden. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.

2. Angebote 

Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Eine Offerte ist 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben Eigentum von SWISSCAVE. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies per Onlineshop Bestellung, schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung. Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht. 

3. Termine 

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch SWISSCAVE steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von SWISSCAVE durch Zulieferanten und Hersteller. SWISSCAVE verpflichtet sich jedoch, dem Käufer die vereinbarten Produkte im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu den in Aussicht gestellten Terminen zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Produkte zu den vorbestimmten Zahlungsterminen zu bezahlen und zu den vorbestimmten Lieferterminen abzunehmen. Die Termine werden (im Voraus) angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Bei sonstigen unverhältnismässigen Verzögerungen kann der Käufer: 
1. auf weitere Lieferungen verzichten (was er dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen hat); 
2. Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist (was unverzüglich vereinbart werden muss); 
3. dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen (erfüllt der Verkäufer bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Käufer, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten). 
Der Verkäufer muss den Käufer so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet. Im Falle von Verträgen, welche die Lieferung zur Bordsteinkante des Kunden beinhalten, ist der Kunde dafür verantwortlich, vorab und rechtzeitig eine Telefonnummer zu nennen, auf der er für die Avisierung gut erreichbar ist. Der Transporteur bringt die Ware am vereinbarten Termin. Am Tage der Lieferung muss der Käufer auf der angegebenen Telefonnummer erreichbar sein, mitunter, um den präzisen Übergabeort und Zeitpunkt mit dem Transporteur abzustimmen. Falls der Transporteur die Ware nicht abliefern kann, weil der Käufer im vereinbarten Übergabezeitraum nicht telefonisch erreichbar war und/oder niemand zur Übernahme der Ware zugegen war, hat der Käufer für damit verbundene Mehrkosten bzw. die wiederholte Lieferung aufzukommen. SWISSCAVE liefert sämtliche Pakete und Paletten (sofern Teil des Vertrags) bis zur Bordsteinkante. Stockwerklieferungen können vertraglich als Zusatzdienstleistung angeboten bzw. bestellt werden. 
Bedingungen im Falle von Stockwerklieferung: 
Öffentliche Zufahrt zum Abladeort muss gewährleistet sein. Zugang zum Verwendungsort des Gerätes muss frei und genügend gross dimensioniert sein (keine Kraneinsätze, Ausbau Türen, Wendeltreppe, etc.). Kein Einbau oder bauseitige Veränderungen (z.B. Einbau in Wand, Feststromanschluss ohne Steckdose).
Bedingungen im Falle von Luftfracht:
Im Falle von Luftfrachttransporten werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben Kühlgeräte ohne Kühlmittel transportiert. Die Neubefüllung hat kundenseitig zu erfolgen.

4. Vertragserfüllung 

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung/Rechnung massgebend. Der Verkäufer liefert die Produkte in der bestellten Ausführung. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers (INCOTERMS 2010: EXW [ab Werk]). Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch SWISSCAVE hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt SWISSCAVE und dem Transporteur/Paketdienst schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind: 
1. bei Paketsendungen: sofort (spätestens am Folgetag) nach Eingang der Warensendung SWISSCAVE und dem Paketdienst schriftlich anzumelden. 
2. bei Spediteur-Lieferungen: zum Zeitpunkt der Warenübergabe mittels Öffnens der Verpackung und Überprüfung der Ware auf dem Lieferschein oder dem elektronischen Liefergerät schriftlich zu vermerken und auf diese Weise anzumelden. 
Unterlässt der Käufer dies, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet, sofern diese nicht schon vorab getätigt wurde. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann SWISSCAVE die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. SWISSCAVE ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 30% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Ein allgemeines Rückgaberecht besteht nicht, ausser wenn dies im Auftrag schriftlich vereinbart wurde (in EU-Staaten und Grossbritannien gilt für natürliche Personen in Abweichung hiervon unsere Widerrufsbelehrung). Im Falle einer Rücknahme werden 30% des Kaufpreises für Umtriebsgebühren plus allfällige Zollgebühren und Steuern rückbehalten (ausser bei Gewährleistungsansprüchen). Rücknahmen werden nur in Original- oder gleichwertiger Verpackung auf Palette verzurrt (wie angeliefert) akzeptiert, Kratzer und sonstige durch den Käufer oder Transporteur (aufgrund ungenügender Verpackung) verursachte Beschädigungen werden auf Kosten des Käufers repariert. Auch bei nur optischen Beschädigungen können Geräte nur noch mit Abschlag verkauft werden. Dieser ist durch den zurücksendenden Käufer zu tragen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Preise werden in der Offerte/Auftragsbestätigung/Rechnung festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Betreffend Kostenübertragung werden die Lieferkonditionen mit INCOTERMS 2010 eindeutig festgelegt. Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist netto ohne Abzug zu bezahlen. Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt: 
1. sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen; 
2. und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. 
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens nach zwei schriftlichen Mahnungen nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) gemäss www.fairpay.ch. Allfällig schon gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SWISSCAVE. 

5a. Zahlungsweise Klarna 

In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ) Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:
Rechnung: Die Zahlungsfrist beträgt [14] Tage ab Versand der Ware/ des Tickets/ oder, bei sonstigen Dienstleistungen, der Zurverfügungstellung der Dienstleistung.
Die vollständigen Rechnungsbedingungen für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier: 
Deutschland Finnland Großbritannien Niederlande Norwegen Österreich Schweden Schweiz .
Ratenkauf: Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf in festen oder flexiblen monatlichen Raten zu den in der Kasse angegebenen Bedingungen bezahlen. Die Ratenzahlung ist jeweils zum Ende des Monats nach Übersendung einer Monatsrechnung durch Klarna fällig. Weitere Informationen zum Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite für die Länder in denen diese Zahlart verfügbar ist finden Sie hier (nur in den angegebenen Ländern verfügbar): 
Dänemark Deutschland Finnland Großbritannien Norwegen Österreich Schweden .

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung, Ratenkauf und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Insofern leiten wir Ihre Daten im Rahmen der Kaufanbahnung und Abwicklung des Kaufvertrages an Klarna zum Zwecke der Adress- und Bonitätsprüfung weiter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nur diejenigen Zahlarten anbieten können, die aufgrund der Ergebnisse der Bonitätsprüfung zulässig sind. Weitere Informationen und Klarnas Nutzungsbedingungen finden Sie hier . Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier . Ihre Personenangaben werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen  behandelt.

5b. Zahlungsweise Byjuno

Kauf auf Rechnung wird durch Byjuno AG abgewickelt. Es gelten die AGB der Byjuno AG für Rechnungen mit Teilzahlungsoption, B2B Rechnung oder 3-Raten-Rechnung.

6. Gewährleistung / Garantie 

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Die Gewährleistung beträgt für natürliche Personen 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Herstellergarantie beträgt für natürliche Personen ebenfalls 2 JahreDie Gewährleistung für Partner ist ausgeschlossen. Für die Herstellergarantie gelten die Richtlinien des Partnervertrages. Die Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist beginnt mit dem Liefer- bzw. Bereitstellungsdatum. 

Es gibt die Möglichkeit, eine Garantieverlängerung abzuschliessen. Die Garantieverlängerung kann nur innerhalb der Garantiefrist abgeschlossen oder verlängert werden. Eine Garantieverlängerung ist bis zum 4. Betriebsjahr möglich. 

Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware sowie kleine Kratzer oder Verfärbungen an Seitenwänden, Blenden, Türrahmen, Ungenauigkeiten der Digitalanzeigen, Temperaturwerte, Feuchtigkeitswerte etc. lösen keine Gewährleistungsrechte aus. 

Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern nach eigener Wahl Ersatz liefern oder die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur in unserem Werk oder vor Ort beheben. Grundsätzlich wird eine Reparatur, wenn notwendig mit mehrfacher Nachbesserung, ausgeführt. Anspruch auf Ersatz, Minderung oder Rückabwicklung besteht nicht bzw. nur dann, wenn eine Reparatur nach unserer Beurteilung nicht ökonomisch ist und deshalb davon abgesehen wird. Über die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatz irgendwelcher Art werden nicht übernommen. 

Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. 

Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/etc. ist ausgeschlossen. Garantie- sowie andere Ansprüche gegen SWISSCAVE stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Wartungsfristen in Kraft. Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes. 

Im Weiteren gelten unsere Allgemeinen Wartungsbedingungen, die im Zusammenhang mit Gewährleistung/Garantie anwendbar sind.

7. Informationspflicht 

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. 

8. Datenschutzerklärung 

Erfasste Informationen: Bei Aufruf der Internetseiten ist eine Erfassung der Internet-Adresse Voraussetzung zur Adressierung. Ebenso wertet der Provider und der Anbieter der Nutzungszählung die Zugriffsdaten auf diese Seite aus. Dies sind die durch Ihren Browser übermittelten Daten. Es werden keine weiteren Daten erhoben, sofern nicht in Einzelfällen zu SWISSCAVE Kontakt aufgenommen wird. In diesem Fall benötigt SWISSCAVE Informationen, beispielsweise um mit dem Interessenten zu korrespondieren. Mit der ausdrücklichen Übermittlung solcher Angaben, z. B. E-Mail-Adresse, Anschrift oder Telefonnummer willigt die Partei, welche diese Informationen zur Verfügung stellt, in die Verwendung nach den folgenden Maßgaben ein: Verwendung der Daten zum Ausführen Ihrer Anforderungen, zur Beratung im Einzelfall, zu einer jährlichen Umfrage zur Kundenzufriedenheit, zur Auswertung der anonymen Informationen, die durch den Provider und den Anbieter der Nutzungszählung bereitgestellt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt ausschliesslich zu Geschäftsbeziehungen, für den Kontakt, bei Beauftragung mit Beratungsleistungen zur Durchführung der entsprechenden Beratung. Weitergabe und Verwendung sind SWISSCAVE nur nach dem Gesetz erlaubt. 

9. Schlussbestimmungen 

Gerichtsstand ist ausschliesslich am Sitz von SWISSCAVE bzw. in Freienbach, Schweiz. Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. 

1.2022 / SWISSCAVE AG, 8808 Freienbach, Schweiz